Jagd und Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

17. Dez 2020

INFO LRA bezügl. Jagd und Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Info an die Jägerschaft vom Landratsamt Cham, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung:

seit gestern, 16.12.2020, ist die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.

Heute wurden auch die aktuellen Informationen und Regelungen im Wildtierportal Bayern unter https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php veröffentlicht.

 Hier die wichtigsten Informationen:

 Die Jagd auf Schwarzwild stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 3 Nr. 7 der 11. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der Wohnung.

Auch das Versorgen von verletztem Wild (z.B. bei Wildunfällen) begründet die Zulässigkeit des Aufenthaltes außerhalb der Wohnung.

Für Drückjagden auf Schwarzwild kann weiterhin eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt beantragt werden. Bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

Auch der Handel mit Jagdbedarf ist weiterhin zulässig.

Weitere Informationen sind natürlich auch wieder im Wildtierportal Bayern eingestellt.