Ein- und Anschießen der Jagdwaffen am Schießstand

14. Mai 2020

Info der Unteren Jagdbehörde

Anbei eine Info der Unteren Jagdbehörde

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das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat uns mitgeteilt, dass bis zum 15.06.2020 für die Jägerschaft das Ein- und Anschießen der Jagdwaffen auf Schießständen erlaubt ist.
 
Der Schießstandbetreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.
Dieses Schutz- und Hygienekonzept muss folgende Mindestanforderungen enthalten:

-          Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen
-          nicht mehr als 1 Person je 20 m² des Schießstandes
-          für den Schießstandbetreiber sowie den anwesenden Jäger/in gilt Maskenpflicht
-          regelmäßige Reinigung der benutzten Flächen, wie Türgriffe etc.
-          ein Parkplatzkonzept muss erarbeitet werden (z.B. nur Nutzung jedes zweiten Parkplatzes)
 
Eine weitere Nutzung der Schießstände bzw. Vereinsheime ist nicht zugelassen (kein Verkauf von Getränken, Essen etc., keine Nutzung durch Sportschützen).

Zudem möchten wir noch darauf hinweisen, dass ausschließlich für Jäger geöffnet werden darf und ausschließlich zum Ein- und Anschießen der Jagdwaffen.

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Schießanlage Seugenhof: Terminvereinbarung unter Tel. 0 99 48 / 14 92

Der Schießstand Weiherhaus-Roding ab Samstag 30.05.2020 wieder geöffnet, max. 4 Schützen am Stand. Aufenthaltsraum geschlossen, kein Getränkeverkauf. Wenn mehrere Schützen kommen, müssen die restlichen auf dem Parkplatz bzw. im Auto warten und den Mindestabstand einhalten! keine Leihwaffen, jeder eigene Waffe mitbringen!