Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild

21. Jul 2020

Auf Keiler ausgeweitet / Infos im Wildtierportal / Antragsformular BJV

Aktualisierte Meldung: 

Schreiben des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hinsichtlich der Ausweitung der ASP-Präventionsmaßnahmen :
bereits für das laufende Jagdjahr 2020/2021 bayernweit wird die Entschädigung ebenso auf Keiler und Überläuferkeiler ausgeweitet. Darüber hinaus wird in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städte zur Tschechischen Republik die Aufwandsentschädigung - ebenso bereits für das laufende Jagdjahr - auf 100,00 € pro Tier erhöht. In unserem Regierungsbezirk sind dies die Landkreise Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf und Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz.

Die wichtigen Informationen dazu findet man im Wildtier Portal zur Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte

14.05. 2020
Hier die BJV Info dazu:

Der Landesjagdverband Bayern wird auch in diesem Jahr über seine Schwarzwild-Förderstelle in Mauth, die Auszahlungen einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild für das Jagdjahr 2019/2020 durchführen. Diese Aufwandsentschädigung gibt es für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind.

Bitte nutzen Sie hierzu das beiliegende Antragsformular des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Bayerischen Jagdverbands. Bitte beachten Sie, dass bei Anträgen aus mehreren Revieren, für jedes Revier ein eigener Antrag gestellt werden muss.

Dem Antrag die von der Unteren Jagdbehörde bestätigte Kopie der Streckenliste 2019/2020 beilegen.

Frist für Antragstellung 15.07.2020

Antragsformular hier klicken!

Erhöhung der Aufwandsentschädigung ab dem Jagdjahr 2020/21

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat angekündigt, für die an Thüringen, Sachsen und die Tschechische Republik angrenzenden Landkreise die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, von bisher 20 € auf 100 € pro Stück zu erhöhen.

Die erhöhte Aufwandsentschädigung wird ab dem Jagdjahr 2020/21 gelten. Nähere Informationen, insbesondere zu den konkret betroffenen Landkreisen und dem Verfahren, werden in Kürze vom zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bekanntgegeben und an dieser Stelle veröffentlicht.