21. Jul 2020
Auf Keiler ausgeweitet / Infos im Wildtierportal / Antragsformular BJV
Aktualisierte Meldung:
Schreiben
des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hinsichtlich
der Ausweitung der ASP-Präventionsmaßnahmen :
bereits für das laufende Jagdjahr 2020/2021 bayernweit wird die
Entschädigung ebenso auf Keiler und Überläuferkeiler ausgeweitet. Darüber hinaus wird in den grenznahen
Landkreisen und kreisfreien Städte zur Tschechischen Republik die
Aufwandsentschädigung - ebenso bereits für das laufende Jagdjahr - auf
100,00 € pro Tier erhöht. In unserem Regierungsbezirk
sind dies die Landkreise Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab,
Schwandorf und Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz.
14.05. 2020
Hier die BJV Info dazu:
Der Landesjagdverband Bayern wird auch in diesem Jahr über seine
Schwarzwild-Förderstelle in Mauth, die Auszahlungen einer
Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild für das Jagdjahr
2019/2020 durchführen. Diese Aufwandsentschädigung gibt es für das
Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die
Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind.
Bitte nutzen Sie hierzu das beiliegende Antragsformular des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Bayerischen Jagdverbands. Bitte beachten Sie, dass bei Anträgen aus mehreren Revieren, für jedes Revier ein eigener Antrag gestellt werden muss.
Dem Antrag die von der Unteren Jagdbehörde bestätigte Kopie der Streckenliste 2019/2020 beilegen.
Frist für Antragstellung 15.07.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat
angekündigt, für die an Thüringen, Sachsen und die Tschechische
Republik angrenzenden Landkreise die Aufwandsentschädigung für das
Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die
Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, von bisher 20 € auf 100 €
pro Stück zu erhöhen.
Die erhöhte Aufwandsentschädigung wird ab dem
Jagdjahr 2020/21 gelten. Nähere Informationen, insbesondere zu den
konkret betroffenen Landkreisen und dem Verfahren, werden in Kürze vom
zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
bekanntgegeben und an dieser Stelle veröffentlicht.