Förderung Drohnen Rehkitzrettung

08. Aug 2022

Antragstellung bis 01.09.2022 möglich - Schreiben LRA Cham und des Deutschen Landkreistages

Zur Info das Anschreiben durch das Landratsamt Cham:

Sehr geehrte Herren Kreisgruppenvorsitzenden,
sehr geehrte Herren Hegegemeinschaftsleiter,
sehr geehrte Damen und Herren,

anbei ein Schreiben des Deutschen Landkreistages zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung.

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren (vorrangig von Rehkitzen) bei der Wiesenmahd gehören.

Eine Antragstellung ist bis zum 01.09.2022 möglich!

Bitte leiten Sie diese Information an die Jägerschaft oder weitere ggf. antragsberechtigte Vereinigungen weiter.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Sonja Gruber
Landratsamt Cham
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Tel.: 09971/78-235
Fax: 09971/845-235
E-mail:   sonja.gruber@lra.landkreis-cham.de<mailto:sonja.gruber@lra.landkreis-cham.de>
Internet: http://www.landkreis-cham.de <http://www.landkreis-cham.de/>

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Rundschreiben 580 /20 2 2  AZ: I I /28 Datum: 2 5 .7 .2022 des Deutschen Landkreistages, Sekretariat: Stefanie Langer

Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung Zusammenfassung:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Programm zur Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rettung von Wildtieren, insbesondere von Rehkitzen, auf den Weg gebracht. Eine Antragstellung ist bis zum 1.9.2022 möglich. Laut Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kommt es beim Mähen von Grünland - und Ackerfutterflächen immer wieder zu Verletzungen oder dem sogenannten Mähtod bei Wildtieren, insbesondere Re h kitzen , die sich auf den landwirtschaft- lichen Flächen verstecken . Auch die Nutztiere im Stall würden später durch das kontaminierte Futter gefährdet. Die aktuell beste Möglichkeit zur Unfallvermeidung sei der Einsatz von Droh- nen mit Wärmebildtechnik. D eshalb h at das BMEL ein Förderprogramm für die Förderung von Drohnen mit Wärmebild- kameras auf den Weg gebracht . Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jä- gervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechts form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören.

Förderfähig sind Drohnen, die mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten
  • Home - Return - Funktion.

Die Förderquote ist auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann bis zum 1. 9. 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirt schaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Weitere Informationen sowie d as Antragsportal der BLE sollen demnächst erreichbar sein über www.bmel.de/rehkitze und www.ble.de/rehkitzrettung . Im Auftrag Schartz , LL.M.