26. Mär 2020
Ab wann kann für das Jagdjahr 2019/20 eine Aufwandsentschädigung für Schwarzwild beantragt werden?
Generell sei die Beantragung erst mit Ende des Jagdjahres also nach dem 31.03.2020 möglich.
Am 7. März wurde dem BJV von dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Ausschreibung für die Abwicklung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwild zugestellt. Der BJV hat sich umgehend wieder als Auszahlungsstelle beworben. Mit einer Entscheidung ist allerdings auch erst Ende März zu rechnen.
Erst wenn die Entscheidung über die Auszahlungsstelle gefallen ist, bekomme der BJV die Informationen über die Abwicklung der Aufwandsentschädigung und die notwendigen Formulare und wird den Antrag auf der Homepage einstellen.
Der BJV empfiehlt bei der Abgabe der Streckenliste im Landratsamt, gleich schon im Voraus eine Kopie der Streckenliste mitzunehmen und von der Unteren Jagdbehörde – wie bisher auch – abstempeln und unterschreiben zu lassen. Dann verlieren Sie nachher keine Zeit, um Ihren Antrag auf Aufwandsentschädigung einzureichen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat
angekündigt, für die an Thüringen, Sachsen und die Tschechische
Republik angrenzenden Landkreise die Aufwandsentschädigung für das
Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die
Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, von bisher 20 € auf 100 €
pro Stück zu erhöhen.
Die erhöhte Aufwandsentschädigung wird ab dem
Jagdjahr 2020/21 gelten. Nähere Informationen, insbesondere zu den
konkret betroffenen Landkreisen und dem Verfahren, werden in Kürze vom
zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
bekanntgegeben und an dieser Stelle veröffentlicht.