26. Mär 2020
Aktuelle Lage in Bayern und klare Informationen vom Staatsministerium, was für Jäger alles erlaubt ist und was nicht.
Der BJV
verweist in seiner Meldung https://www.jagd-bayern.de/was-darf-ich-im-revier-was-darf-ich-nicht/
auf das WILDTIERPORTAL Bayern
Das Bayerische
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat hier ganz
klare Informationen herausgegeben, was für Jäger alles erlaubt ist und was
nicht.
Die Infos Jagd und Corona , hier das
Wichtigste zusammengefasst (ohne Gewähr):
Das
Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen gestattet.
Zu den triftigen Gründen zählen u.a. „Sport und Bewegung an der frischen Luft,
allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes
und ohne jede sonstige Gruppenbildung“.
Das ist erlaubt:
- Einzeljagd , allein oder mit
Personen, mit denen man zusammenlebt
- Nachsuche, Wildbergung,
Wildversorgung, Trichinenprobe, Radiocäsium-Untersuchung oder Abgabe von
Wildbret ausschließlich allein oder mit Angehörigen des eigenen
Hausstandes
- Revierarbeiten, bspw.
Hochsitzbau, Anlagen von Pirschwegen einzeln oder mit Angehörigen des
eigenen Hausstands
- notwendige Notzeitfütterungen
- Das tägliche „Gassigehen“ mit
dem eigenen Jagdhund oder den eigenen Jagdhunden allein oder mit
Angehörigen des eigenen Hausstandes
- Ausbildung von Jagdhunden
allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes
Das ist nicht erlaubt:
- Bewegungsjagden oder
Sammelansitze
- Eine mit besonderen Gefahren
verbundenen Jagdausübung, die nur mit Hilfestellung einer Begleitung
möglich ist z.Bsp. durch Witterungs-, Gelände- und Bodenverhältnisse, vor
allem im Hochgebirge, auf Gewässern und in Mooren oder bei der Nachsuche
auf wehrhaftes Wild und der Begleiter nicht Angehöriger des eigenen
Hausstandes ist. Dann kann die Jagd nicht ausgeübt werden
- Das Verlassen der Wohnung für
den Kauf oder die Abholung von Reviereinrichtungen (z. B. Hochsitz)