Zwischeninfo CORONA: Versammlungen unter Voraussetzungen wieder zulässig

28. Apr 2020

Zwischeninfo CORONA: Versammlungen unter Voraussetzungen wieder zulässig

In einer Pressemeldung der Bayerischen Staatsregierung vom 28. April heißt es:

Versammlungen sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

    • Maximale Teilnehmerzahl: 50
    • Nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 m und ohne Verteilung von Flyern etc.
    • Höchstdauer: 60 min
    • Maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter bzw. gleichen Teilnehmern“

 Unter diesen Voraussetzungen ist es auch möglich, dass die Hundekurse wieder langsam anlaufen. Das schmale Zeitfenster lässt sich vielleicht durch eine Staffelung der Teilnahme oder durch die Bildung von Kleingruppen ermöglichen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, falls sich etwas ändert.  Die nächsten Änderungen werden bis zum 11. 5. erwartet.